Patienten - Information:

Der Erfolg einer Therapie hängt wesentlich von der tatsächlichen Durchführung der vereinbarten Termine ab. Dazu ist eine individuelle, bedürfnisorientierte Planung der Termine erforderlich. Um dies sicherzustellen, können Sie Ihre Termine bis zu 24 Stunden vorher gebührenfrei absagen.

 

Der Gesetzgeber gestattet es, bei einem Fernbleiben des Patienten zu einem vereinbarten Behandlungstermin, dem Patienten die für diesen Termin vorgesehene Verordnungsleistung privat in Rechnung zu stellen, gleichgültig, ob eine vorherige Terminabsage erfolgte oder nicht.

 

Unentschuldigt nicht wahrgenommene oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden privat in Höhe von 25,00 Euro in Rechnung gestellt.