Unser Honorar orientiert sich an der in Deutschland weitverbreiteten Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh).
Als Physiotherapiepraxis können wir den Privatsatz zwischen 1,1 und 2,3 fachem Regelsatz der gesetzlichen Krankenkassen festlegen.
Um unseren Qualifikationen und unserer Behandlungsqualität zu entsprechen und trotzdem eine möglichst deckende Ersattung für sie zu gewährleisten, berechnen wir den 1,6 fachen Regelsatz.
Beziehungsweise 1,8 fachen Regelsatz bei Katharina Wernthaler (Inhaberin).
Preislisten folgen demnächst